1. Geltung und Vertragsschluss
Der Entwurf betrifft Leistungen von Cardillo Event, Inhaber A. Riccio, unter der Marke Cardillo Events. Eine Website-Anfrage und eine Richtofferte sind unverbindlich und reservieren keinen Termin. Ein Vertrag entsteht erst durch die Annahme eines definitiven Angebots. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen vor.
2. Leistungsumfang und Dritte
Umfang, Zeiten, Einsatzort, Technik und Verantwortlichkeiten richten sich nach dem definitiven Angebot. DJ-Pakete können DJ, Live-Gesang, Tarantella, Moderation, Animation, Karaoke und die vereinbarte Technik umfassen. Eventorganisation wird im bestätigten Umfang erbracht.
Leistungen von Locations, Catering, Technik- oder anderen Partnern werden als eigene Position offeriert. Vertragspartner, Kosten und Verantwortung werden im definitiven Angebot bezeichnet; mündliche Empfehlungen ersetzen diese Abgrenzung nicht.
3. Preise, Reise und Überzeit
Massgeblich ist der im definitiven Angebot ausgewiesene Preis. Reise- und Drittleistungen werden je Einsatzort und Auftrag geprüft. Überzeit kostet CHF 150 pro angefangener Stunde über die im gewählten DJ-Paket enthaltenen Stunden und betrifft nur die DJ-Leistung.
4. Zahlung
30 % sind innert zehn Tagen nach Annahme des definitiven Angebots, 70 % spätestens sieben Tage vor dem Event fällig. Bei Buchungen weniger als 14 Tage vor dem Event ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Akzeptiert werden Rechnung, TWINT und Barzahlung, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
5. Absage durch den Kunden
Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet. Vom offenen Rest der noch nicht erbrachten eigenen Leistungen gelten: mehr als 60 Tage vor dem Event 0 %, 60–31 Tage 25 %, 30–8 Tage 50 %, ab 7 Tagen 100 %. Massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Absage.
Belegte, autorisierte und nicht stornierbare Drittleistungen werden separat zum tatsächlich verbleibenden Betrag verrechnet. Eine Anzahlung wird angerechnet; es gibt keine Doppelverrechnung und die eigene Stornoforderung übersteigt nicht das vereinbarte eigene Entgelt. Ersparte Kosten und eine zumutbare Ersatzbuchung werden berücksichtigt; der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen.
Cardillo Events kann im Einzelfall schriftlich ganz oder teilweise auf einen Betrag verzichten. Daraus entsteht kein Anspruch für andere Fälle.
6. Höhere Gewalt und Ersatztermin
Bei objektiver höherer Gewalt suchen die Parteien zuerst einen Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten. Ist dies nicht möglich, bleiben bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare, belegte Drittaufwendungen geschuldet; weitere Folgen werden nach Gesetz und definitiver Vereinbarung beurteilt.
7. Mitwirkung, Änderungen und Sicherheit
Der Kunde liefert rechtzeitig richtige Angaben zu Ort, Zugang, Zeiten, Gästen, Räumen, Strom, Lärmschutz und Bewilligungen und bezeichnet eine erreichbare Kontaktperson. Änderungen werden erst verbindlich, wenn Auswirkungen auf Ablauf, Personal, Technik, Dritte und Preis bestätigt sind. Sichere Arbeitsbedingungen und behördliche Vorgaben sind einzuhalten.
8. Rechtlicher Prüfvorbehalt
Haftung, Beendigung und zwingende Ansprüche richten sich nach Schweizer Recht und der definitiven Vereinbarung. Vor vertraglicher Verwendung ist dieser Entwurf juristisch in der Schweiz zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die mögliche Einordnung einzelner Aufträge nach Art. 377 und 404 OR. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.